E-Mail: info@stb-brd.de
Telefon: +49 2822 92230
Fax: +49 2822 922392
Borgheeser Weg 310
46446 Emmerich am Rhein
Bei allen steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ spiegelt das Aufgabengebiet eines Steuerberaters nur bedingt wieder. Selbstverständlich geht es in erster Linie um die steuerliche Beratung und steuerliche Optimierung. Das eigentliche Aufgabenfeld geht aber weit über die steuerliche Beratung hinaus.
Neben der eigentlichen Steuerberatung ist der Steuerberater aber auch Berater in Fragen der Sozialversicherung, der Betriebswirtschaft, der Unternehmensplanung, der Vertrags- und Testamentsgestaltung und der Zusammenarbeit mit Banken und Versicherungen. Diese Tätigkeitsfelder stehen alle in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Steuerberatung und gehören daher selbstverständlich auch zu unseren Dienstleistungen.
Kennzeichnend dabei ist, dass alle vorstehenden Aufgabenfelder und Rechtsgebiete ineinander übergreifen und die verschiedensten Auswirkungen aufzeigen können.
Aufgabe des Steuerberaters ist es sicherlich zuerst, die steuerlichen Auswirkungen einer Entscheidung oder einer geplanten Maßnahme so zu gestalten, dass auf allen Ebenen eine möglichst geringe Steuerbelastung sichergestellt ist.
Aber auch die Auswirkungen auf die anderen Rechtsgebiete können und dürfen nicht außer acht gelassen werden.
Unsere Steuerberatungskanzlei versteht ihre Aufgabe darin, in einer ganzheitlichen Beratung zunächst die optimale steuerliche Gestaltung vorzunehmen und dabei alle außersteuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Diese Beratung erfolgt durch enge Abstimmung und laufende Beratungsgespräche mit unseren Mandanten. Unser Ziel ist immer der zufriedene Mandant.
Die Steuergesetze in Deutschland sind sehr zahlreich. Demzufolge hat auch jeder Tatbestand oder die Verwirklichung eines Lebenssachverhaltes auch Auswirkungen auf verschiedene Steuerbereiche.
So kann z. B. die Schenkung eines Vermögensgegenstandes sowohl Auswirkungen bei der Schenkungssteuer als auch bei der Einkommen- und Gewerbesteuer haben.
Immer wieder kommt es vor, dass sich im Laufe der Jahre herausstellen kann, dass die ursprünglich getroffene Rechtsformwahl sich als ungünstig herausstellt und eine andere Rechtform für das Unternehmen angestrebt wird.
In diesem Falle kann die bestehende Rechtsform des Unternehmens in eine andere Rechtsform umgewandelt werden.
Steuerbescheide wie auch Bescheide der Verbände und Sozialversicherungsträger können aus vielfältigen Gründen unrichtig sein. Dabei ist hervorzuheben, dass eine Beanstandung sich zumeist bei den Steuerbescheiden ergibt.
Hier kann eine Unrichtigkeit dadurch begründet sein, dass Rechenfehler erfolgen, Sachverhalte trotz Erläuterung nicht berücksichtigt werden oder von den erklärten Sachverhalten abgewichen wird. Insbesondere Steuerbescheide, die auf Grund von fehlenden Steuererklärungen ergangen sind (so genannte Schätzungsbescheide) weisen in aller Regel Fehler zum Nachteil des Steuerbürgers auf. Ebenso ist es möglich, dass ein Steuerbescheid noch keine Korrekturmöglichkeiten für beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Rechtsfragen enthält.
Ein uns zur Verfügung gestellter Steuerbescheid wird sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht auf seine Richtigkeit überprüft. Dabei beachten wir die unterschiedlichen Rechtsvorschriften die sich daraus ergeben, dass ein Steuerbescheid eben nicht nur ein Bescheid ist, sondern in der Regel die Zusammenfassung mehrerer Bescheide darstellt. So ist z. B. die Kirchensteuerfestsetzung etwas anderes als die Einkommensteuerfestsetzung und auch die Abrechnung zum Bescheid stellt einen gesonderten Verwaltungsakt dar.
Weiterlesen >>Sind in einer Steuererklärung bewusst oder fahrlässig Einkünfte nicht erklärt worden, oder ist eine notwendige Steuererklärung nicht abgegeben worden, so kann dies fatale Folgen haben. Die Finanzverwaltung sieht hierin in aller Regel eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung. Daraus ergeben sich unangenehme Konsequenzen wie Einleitung eines Strafverfahrens, Durchsuchung und Beschlagnahme beim Täter und betroffenen Institutionen und letztlich ggf. auch die Festnahme des Täters.
Weiterlesen >>Das Steuerrecht kennt für verschiedene Sachverhalte besondere Regelungen oder es werden für verschiedene Sachverhalte auch zeitlich begrenzte steuerliche Regelungen eingeführt.
Auch gibt es für verschiedene Berufsgruppen Sondervorschriften für den Bereich der Gewinnermittlung oder des Kostenabzuges.
Wir freuen uns, Sie kennenzulernen. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindliches Kennenlernen.