Steuerbescheide prüfen
Ein uns zur Verfügung gestellter Steuerbescheid wird sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht auf seine Richtigkeit überprüft. Dabei beachten wir die unterschiedlichen Rechtsvorschriften die sich daraus ergeben, dass ein Steuerbescheid eben nicht nur ein Bescheid ist, sondern in der Regel die Zusammenfassung mehrerer Bescheide darstellt. So ist z. B. die Kirchensteuerfestsetzung etwas anderes als die Einkommensteuerfestsetzung und auch die Abrechnung zum Bescheid stellt einen gesonderten Verwaltungsakt dar.
Wir prüfen auch, welche Änderungsvorschriften ggf. angewendet worden sind, welche Vorbehalte der Bescheid enthält und ob die beim Bundesverfassungsgericht zu verschiedenen Rechtsfragen anhängigen Verfahren berücksichtigt worden sind.
In formeller Hinsicht wird der Bescheid daraufhin geprüft, ob er den Steuerpflichtigen zutreffend bezeichnet, wirksam bekannt gegeben wurde und innerhalb von Verjährungsfristen erlassen worden ist.
In materieller Hinsicht prüfen wir den Bescheid auf seine inhaltliche Richtigkeit und hier insbesondere auf Abweichungen bei den Besteuerungsgrundlagen gegenüber der abgegebenen Steuererklärung und ggf. deren Begründung durch die Finanzverwaltung.
Die Überprüfung von Steuerbescheiden sollte möglichst unmittelbar nach Bekanntgabe und damit innerhalb einer Rechtsmittelfrist erfolgen. Aber auch nach Ablauf der Rechtsmittelfrist kann ein Steuerbescheid noch geprüft werden.
Selbstverständlich prüfen wir auch die Bescheide der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaften und der Industrie- und Handelskammern.
Sofern sich im Rahmen unserer Prüfung ergibt, dass ein Steuerbescheid nicht zutreffend ist, so legen wir innerhalb der Fristen das zulässige Rechtsmittel (Einspruch oder Klage) ein. Ist die Rechtsmittelfrist bereits abgelaufen, stellen wir Anträge im Rahmen der möglichen Änderungsvorschriften.