Einsprüche & Anträge
Steuerbescheide wie auch Bescheide der Verbände und Sozialversicherungsträger können aus vielfältigen Gründen unrichtig sein. Dabei ist hervorzuheben, dass eine Beanstandung sich zumeist bei den Steuerbescheiden ergibt.
Hier kann eine Unrichtigkeit dadurch begründet sein, dass Rechenfehler erfolgen, Sachverhalte trotz Erläuterung nicht berücksichtigt werden oder von den erklärten Sachverhalten abgewichen wird. Insbesondere Steuerbescheide, die auf Grund von fehlenden Steuererklärungen ergangen sind (so genannte Schätzungsbescheide) weisen in aller Regel Fehler zum Nachteil des Steuerbürgers auf. Ebenso ist es möglich, dass ein Steuerbescheid noch keine Korrekturmöglichkeiten für beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Rechtsfragen enthält.
Für die Überprüfung von Bescheiden und für die Prüfung von Rechtsbehelfsmöglichkeiten bzw. Änderungsanträgen ist es erforderlich, auf die Rechtsmittelfrist zu achten.
Innerhalb einer Rechtsmittelfrist (in der Regel ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheides) sind die größten Widerspruchsmöglichkeiten durch den Einspruch gegeben. Der Einspruch ist auch immer dann erforderlich, wenn der Steuerbescheid eine Nachzahlung enthält und diese Nachzahlung von der Vollziehung ausgesetzt werden soll.
Unsere Dienstleistung umfasst die Einlegung des Einspruches mit seiner Begründung in formeller und sachlicher Hinsicht. Soweit erforderlich, führen wir dazu auch Besprechungen mit dem Finanzamt durch. Sind Rechtsfragen beim Bundesverfassungsgericht oder auch bei anderen Steuergerichten anhängig, sorgen wir über den Einspruch dafür, dass diese Rechtsprechung noch berücksichtigt werden kann.
Wird einem Einspruch nicht entsprochen, so kommt immer eine Klage beim zuständigen Finanzgericht in Betracht. Unsere Dienstleistungen umfassen selbstverständlich auch die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren. Dessen Erfolgsaussichten werden von uns eingehend geprüft und mit Ihnen besprochen.
Ein Steuerbescheid kann aber auch nach dessen Rechtskraft geändert werden. Hierfür stehen verschiedene Änderungsvorschriften zur Verfügung die je nach Einzelfall zur Anwendung kommen können. Allerdings sind die Anwendungsmöglichkeiten nicht so weitgehend wie im Einspruchsverfahren.
Ist ein Steuerbescheid unrichtig und ist die Rechtsmittelfrist abgelaufen, so prüfen wir den Bescheid auf die verbleibenden Änderungsmöglichkeiten. Wir erstellen den Änderungsantrag und begründen diesen entsprechend der Vorgaben der Änderungsvorschrift.
Wird eine Änderung abgelehnt, so sind hiergegen wieder das Einspruchsverfahren und ggf. anschließend das Klageverfahren möglich.