Körperschaftsteuer
Das Einkommen von Körperschaften unterliegt der Körperschaftsteuer (KSt). Unsere körperschaftsteuerpflichtigen Mandate sind insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaften (AG).
Der von uns nach dem Körperschaftsteuergesetz und Einkommensteuergesetz ermittelte Handelsbilanzgewinn bildet die Ausgangsbasis für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Aufgrund von diversen Korrekturvorschriften wird der Gewinn jedoch noch berichtigt.
Neben der Körperschaftsteuer (15%) wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuer erhoben.