In Deutschland gibt es diverse Rechtsformen.
Es wird unterschieden zwischen

  • Einzelpersonen
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, KG und GmbH & Co KG)
  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, Genossenschaft).

Über die Rechtsformwahl entscheidet der Unternehmer, in welcher Form das Unternehmen am Rechtsverkehr teilnimmt.
Bei der Wahl der Rechtsform spielen steuerliche Gesichtspunkte sicherlich eine große Rolle, jedoch darf der Blick auf die Steuer nicht das alleinige Entscheidungskriterium bei der Rechtsformwahl sein.

Zur Wahl der richtigen Rechtsform kann keine pauschale allgemeingültige Aussage getroffen werden. Vielmehr muss bei jeder Rechtsformwahl aufgrund von individuell unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen und Erwartungen im Einzelfall entschieden werden, welche Rechtsform die optimale ist.

Grundsätzlich hat die Rechtsformwahl Auswirkungen auf die Art der Gewinnermittlung, die Form der Bilanzierung und die Frage von Veröffentlichungen der Jahresabschlüsse.

Die Rechtsformwahl hat auch Auswirkungen auf Haftungsfragen der Gesellschafter. Ebenfalls wirkt sie sich auf das Recht zur Geschäftsführung aus. Die Rechtsform bestimmt außerdem, ob die Gesellschafter als natürliche Personen handeln (Personengesellschaften) oder ob die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (Kapitalgesellschaften).

Bei der Besteuerung bestehen systematische Unterschiede zwischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden im Rahmen der Einkommensteuer veranlagt, während Kapitalgesellschaften unter die Körperschaftssteuer fallen. Bei der Einkommensteuer kann im Verlustfall eine sofortige Verrechnung mit positiven anderen Einkünften erfolgen. Kapitalgesellschaften können Verluste lediglich mit Gewinnen aus dem Vorjahr oder zukünftigen Jahren verrechnen.

Bei der Gewerbesteuer wird Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag von
€ 24.500,– gewährt. Kapitalgesellschaften dagegen müssen ihren Gewerbeertrag ab dem ersten Euro besteuern.
Neben Einzelunternehmern beraten wir sowohl Personengesellschaften (insbesondere GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts und KG – Kommanditgesellschaft) als auch Kapitalgesellschaften (GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung, UG - Unternehmergesellschaft und AG – Aktiengesellschaft).