Einkommensteuer

Grundlage für die Ermittlung Ihrer Einkommensteuer (ESt), die die Finanzverwaltung festsetzt, ist Ihre Einkommensteuererklärung. Diese wird durch uns erstellt und elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

Bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung werden Ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigt und Ihre Steuerlast somit optimiert. Sowohl für unbeschränkt Steuerpflichtige als auch für beschränkt Steuerpflichtige erstellen wir die Einkommensteuererklärung. Wir ermitteln Ihnen Ihr zu versteuerndes Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer.
Nach Festsetzung der Einkommensteuer durch das Finanzamt werden Sie durch den Einkommensteuerbescheid über die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer informiert. Unter Berücksichtigung von Einkommensteuervorauszahlungen, wie z.B. Lohnsteuerzahlungen oder einbehaltene Abgeltungsteuer, werden Sie zur Zahlung der noch offenen Einkommensteuer aufgefordert oder über eine Überzahlung unterrichtet.

Auf Wunsch prüfen wir den Einkommensteuerbescheid und legen gegebenenfalls das Rechtsmittel des Einspruchs ein. Auch in einem eventuell anschließenden Klageverfahren vor dem Finanzgericht vertreten wir Sie.